Die Kerngedanken
- Die NSF beschreibt eine Abfolge aus Einreichung, Prüfung der Anforderungen, Bewertung, programmbezogener Empfehlung und möglicher administrativer Bearbeitung.
- Bei der Bewertung werden der intellektuelle Wert und die umfassenderen Auswirkungen berücksichtigt; Ausschreibungen können zusätzliche Kriterien enthalten, und bestimmte Kategorien werden intern geprüft.
- Die Begutachtungen fließen in die Entscheidung ein, bestimmen sie aber nicht allein: Die NSF kann auch Portfoliofaktoren berücksichtigen, und eine Empfehlung ist nicht gleichbedeutend mit der formellen Bewilligung einer Förderung.
Vorbereitung und Einreichung: die erste Hürde
Die Übersicht zum NSF-Verfahren für Vorschläge und Förderungen gliedert das Verfahren in Phasen, die von der Vorbereitung und Einreichung bis zur Begutachtung und Bearbeitung einer möglichen Förderung reichen. Um einen Vorschlag einzureichen, muss die Organisation bei SAM.gov registriert sein und über eine gültige UEI verfügen. Einreichungen sind über Research.gov oder Grants.gov möglich.
Ein eingegangener Vorschlag wird zunächst auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Anforderungen der NSF geprüft. Werden die geltenden Anweisungen nicht befolgt, kann die Behörde den Vorschlag ohne Begutachtung zurücksenden. Diese administrative Prüfung zu bestehen, ermöglicht dem Vorschlag also, weiterzukommen, bedeutet aber nicht, dass sein Inhalt positiv bewertet wurde.
Was bewertet wird und wer beteiligt ist
Die NSF verwendet zwei von der National Science Board genehmigte Kriterien: intellektueller Wert und umfassendere Auswirkungen. Das erste berücksichtigt das Potenzial des Vorschlags, Wissen und Verständnis innerhalb eines Fachgebiets oder fachübergreifend zu erweitern. Das zweite betrifft sein Potenzial, der Gesellschaft zu nützen und zu bestimmten gesellschaftlichen Ergebnissen beizutragen. Ausschreibungen können zusätzliche Kriterien enthalten.
Die NSF-Seite zur Leistungsbegutachtung erläutert außerdem die Aspekte, die bei der Anwendung beider Kriterien berücksichtigt werden. Dazu gehören Kreativität oder Originalität der Aktivitäten, die Qualität und Gliederung des Plans, die Einbeziehung von Verfahren zur Erfolgskontrolle, die Qualifikation der Personen, die die Arbeit ausführen werden, sowie die Verfügbarkeit geeigneter Ressourcen. Die Bewertung beschränkt sich somit nicht auf die Bedeutung der Forschungsfrage: Sie prüft auch den Ansatz und die Fähigkeit, ihn umzusetzen.
In den meisten Fällen bestimmen Programmverantwortliche externe Fachleute, die Vorschläge begutachten, welche die Anforderungen erfüllen. Die Begutachtung kann durch einzelne Gutachterinnen und Gutachter, ein Gremium oder beide erfolgen. Einige Programme führen Vor-Ort-Besuche durch. Es gibt Ausnahmen: Vorschläge im Rahmen von RAPID, EAGER und RAISE werden ausschließlich intern geprüft; bei anderen Kategorien kann sich die NSF ebenfalls für eine interne Begutachtung entscheiden.
| Phase | Beschreibung der NSF | Umfang oder Einschränkung |
|---|---|---|
| Einreichung | Einreichung über Research.gov oder Grants.gov; die Organisation muss bei SAM.gov registriert sein und über eine gültige UEI verfügen | Es gelten die einschlägigen Anforderungen und Anweisungen |
| Erstprüfung | Prüfung, ob der Vorschlag vollständig ist und die Anforderungen erfüllt | Die NSF kann ihn ohne Begutachtung zurücksenden |
| Bewertung | Prüfung des intellektuellen Werts und der umfassenderen Auswirkungen | Es kann zusätzliche Kriterien geben; in bestimmten Kategorien ist eine interne Begutachtung möglich |
| Empfehlung und Bearbeitung | Analyse der Begutachtungen, programmbezogene Empfehlung und administrative Prüfung, wenn eine Förderung vorgeschlagen wird | Die Empfehlung ist nicht gleichbedeutend mit der formellen Bewilligung einer Förderung |
Von den Bewertungen zur Entscheidung
Externe Begutachtungen liefern den Programmverantwortlichen Informationen, entscheiden aber nicht allein über das Ergebnis. Bei der Prüfung eines Vorschlags kann die NSF auch berücksichtigen, wie er zu einem Projektportfolio beitragen würde, das verschiedene Ansätze zu wichtigen Forschungs- und Bildungsfragen, das Potenzial für transformative Fortschritte, die Entwicklung vielversprechender Fachgebiete oder programmspezifische Ziele umfasst. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass aktuelle Vorschläge und zuvor geförderte Projekte berücksichtigt werden.
Nach Abwägung der Begutachtungen und der relevanten Faktoren spricht die Programmverantwortliche oder der Programmverantwortliche eine Empfehlung für oder gegen eine Förderung aus. Die endgültige programmbezogene Genehmigung wird in der Regel auf Divisionsebene abgeschlossen. Das erklärt, warum laut NSF ausgezeichnete Bewertungen keine Finanzierung garantieren und ein Vorschlag nicht ausschließlich ausgezeichnete Bewertungen erhalten muss, um gefördert zu werden.
Wird eine Förderung empfohlen und stimmt die Leitung der Division zu, wird der Vorschlag zur administrativen Prüfung, Bearbeitung und Ausstellung eines Zuschusses oder einer anderen Vereinbarung mit der Organisation an die Division für Zuschüsse und Vereinbarungen weitergeleitet. In dieser Phase können geschäftliche, finanzielle und institutionelle Richtlinien betreffende Aspekte geprüft werden. Nur eine benannte zuständige Person für Zuschüsse und Vereinbarungen kann Mittel binden oder ihre Verwendung genehmigen. Eine wissenschaftliche oder programmbezogene Empfehlung stellt daher für sich genommen keine formelle Bewilligung dar.
Die NSF bemüht sich, Antragstellenden innerhalb von sechs Monaten mitzuteilen, ob ihre Vorschläge abgelehnt oder zur Förderung empfohlen wurden. Die Behörde gibt an, akademischen Einrichtungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach der Empfehlung der Division oder des Programmbüros Förderungen zu gewähren, wobei einige Fälle eine längere Prüfungs- und Bearbeitungszeit erfordern können. Dies sind allgemeine Beschreibungen des Verfahrens, keine Fristgarantien für jeden Antrag.
Drei wichtige Punkte zur Einordnung des Verfahrens
- Zulässigkeit und wissenschaftlicher Wert sind unterschiedliche Phasen: Die Erfüllung der Anforderungen ermöglicht die Begutachtung eines Vorschlags, sagt aber nichts über die Bewertung seines Inhalts voraus.
- Die Bewertung beruht auf zwei Kriterien: intellektueller Wert und umfassendere Auswirkungen; eine Ausschreibung kann auch zusätzliche Kriterien festlegen.
- Die Empfehlung ist nicht die Bewilligung: Die Begutachtungen fließen in die Entscheidung ein, die NSF berücksichtigt Portfoliofaktoren, und eine Förderung erfordert außerdem die entsprechende administrative Bearbeitung.
Die Informationen auf der NSF-Seite zur Leistungsbegutachtung ergänzen die Verfahrensbeschreibung um die Bewertungskriterien und -grundsätze. Beide Seiten sind Informationsquellen derselben Institution: Die Seite zu den Bewertungskriterien bietet methodischen Kontext, ist aber keine unabhängige Bestätigung der institutionellen Verfahrensbeschreibung. Die CERN-Seite zu Experimenten und Kooperationen befasst sich mit der Teilchenphysikforschung und beschreibt nicht die NSF-Finanzierung; sie ermöglicht daher keine Gegenprüfung dieses Verfahrens.
Was wir wissen und wo die Grenzen liegen
Die NSF-Seiten beschreiben das allgemeine institutionelle Verfahren und bieten keine unabhängige Bewertung seiner Fairness oder Wirksamkeit. Sie enthalten keine nach Programm, Fachgebiet oder Ausschreibung aufgeschlüsselten Daten, anhand derer Erfolgsquoten, Entscheidungszeiten oder das relative Gewicht der Begutachtungen und Portfoliofaktoren verglichen werden könnten. Die von der NSF genannten aggregierten Zahlen zu Vorschlägen und Förderungen erlauben keine Einschätzung der Erfolgsaussichten eines konkreten Antrags. Die CERN-Seite befasst sich mit wissenschaftlichen Experimenten und Kooperationen, nicht mit dem NSF-Förderverfahren.
Den Belegen folgen
Die Originalquellen zum Erkunden dieser Erklärung und ihrer Grenzen.
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